Bausparvertrag - Einführung
Bausparverträge sind für Sie interessant, wenn Sie einmal Wohneigentum, also ein Haus bzw. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung erwerben wollen. Den Bausparvertrag schließen Sie mit einer so genannten Bausparkasse ab. Dabei sparen Sie zunächst durch regelmäßige Zahlungen eine vorher vereinbarte Bausparsumme an, die mit einem festgelegten Zinssatz verzinst wird. Falls zum Zeitpunkt der Auszahlung (Zuteilung) noch ein Betrag zur vereinbarten Sparsumme fehlt, wird dieser als Bauspardarlehen gewährt. Bausparverträge werden staatlich gefördert, so dass sie sich auch lohnen können, wenn nicht über die Anschaffung von Wohneigentum nachgedacht wird.Darauf sollte Sie bei Abschluss eines Bausparvertrages achten:
Guthabenszinssatz
In der Ansparphase wird der vereinbarte monatliche Beitrag gezahlt. Dieser wird verzinst, allerdings mit sehr geringen Zinssätzen. Selten gewähren die Banken hier mehr als 1,5%, dies wird aber durch die mögliche staatliche Förderung und die geringen Darlehenszinsen wieder ausgeglichen.
Kreditzinssatz
Beim Bausparen sind die Zinsen verglichen mit anderen Anlageformen relativ gering, dafür profitieren Bausparer von vergleichweise niedrigen Zinsen für das Darlehen. Dieser Zinssatz wird vorher im Vertrag festgelegt. Auf diese Weise bekommen Sie eine höhere Planungssicherheit im Vergleich zu einem konventionellen Darlehen, dessen Zinsen je nach Marktlage variieren.
Im Gegensatz zu normalen Krediten ist der Zinssatz auch unabhängig von der Höhe des Darlehens, auch bei kleinen Beträgen bleibt dieser konstant.
Staatliche Bausparförderung
Durch eine mögliche staatliche Förderung werden Bausparverträge auch dann interessant wenn keine Anschaffung von Wohneigentum geplant ist. Es können eine Wohnungsbauprämie sowie eine Arbeitnehmerzulage beantragt werden. Möchte man das Geld nicht für ein Bauvorhaben verwenden, muss die Laufzeit des Bausparvertrages länger als sieben Jahre sein, andernfalls muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.
Die Einkommensgrenze für die Gewährung der Wohnungsbauprämie liegt für Einzelpersonen bei 25.600€, für Ehepaare bei 51.200€. Der Fördersatz beträgt 8,8% der Sparrate, allerdings fördert der Staat mit maximal 512€ pro Jahr.
Mindestsparzeit/-guthaben
Vor Auszahlung des Bauspardarlehens muss erst eine Weile gespart werden. Die so genannte Mindestsparzeit ist die Frist, die verstreichen muss, bevor das Bauspardarlehen ausgezahlt wird. Statt oder zusätzlich zu dieser Zeit kann die Bank ein Mindesguthaben festlegen, dass vor Auszahlung des Darlehens erreicht werden muss.
Seit kurzen werden von den Banken auch Bausparverträge mit Wahlzuteilung vertrieben, bei denen der Zeitpunkt des Auszahlung frei bestimmt werden kann.
Wahlzuteilung
Bei Verträgen mit Wahlzuteilung kann das Darlehen auch schon vor erreichen der Mindestsparzeit oder des Mindestguthabens ausgezahlt werden. Hierdurch wird die Flexibilität deutlich erhöht.
Kontoführungsgebühren
Wie bei einem Girokonto werden von den Banken bei Bausparverträgen jährliche Kontoführungsgebühren berechnet, diese sollten natürlich möglichst gering sein.
Bewertungszahl/Zuteilung
Als Bausparer haben sie nicht zu jedem Zeitpunkt einen Anspruch auf Auszahlung, die so genannte Zuteilung. Maßgeblich hierfür ist die Bewertungszahl, die von Höhe und Laufzeit des Vertrages abhängt. Je größer bzw. länger diese sind, desto höher ist auch in der Regel die Bewertungszahl, nach deren Wert sich die Reihenfolge der Zuteilung der Bausparverträge von den einzelnen Kunden einer Bank richtet. Ob die jeweilige Bewertungszahl für eine Zuteilung zum gewünschten Zeitpunkt ausreicht hängt auch davon ab, wie viele Kunden zur selben Zeit eine Auszahlung wünschen.
Bausparsumme
Die Bausparsumme ist die Summe die bei der Zuteilung insgesamt von der Bank ausgezahlt wird, sie wird vorher im Bauparvertrag festgelegt. Sie umfasst das angesparte Vermögen und das Bauspardarlehen. Bei der Festlegung der Bausparsumme sollten Sie die Kosten des geplanten Vorhabens bedenken. Hierbei ist zu beachten, dass es nur in Ausnahmefällen sinnvoll ist, ein komplette Vorhaben mit nur einem Bausparvertrag zu finanzieren, weil die Tilgungsraten in der Regel relativ hoch sind.
Tilgungsraten/Rückzahlung
Der Zeitraum, der Ihnen für die Rückzahlung zur Verfügung steht ist bei Bausparverträgen verglichen mit anderen Darlehensformen relativ kurz. Dementsprechend hoch sind natürlich auch die Tilgungsraten.
Sparrate
Bausparer legen eine im Bausparvertrag festgelegte monatliche Summe an. Dies ist der so genannte Regelsparbeitrag. Flexible Regelungen einiger Banken erlauben auch die die Einzahlung höherer Summen sowie kurze Unterbrechungen der Einzahlungen.
Abschlussgebühr
Die Abschlussgebühr wird bei Abschluss des Bausparvertrages berechnet und beträgt in der Regel zwischen 1% und 1,6% der festgelegten Bausparsumme. Hier gilt natürlich je niedriger desto besser. Die Abschlussgebühr kann entweder mit den ersten Sparraten verrechnet werden oder muss auf einmal bezahlt werden, dies variiert von Bank zu Bank.
Mehrzuteilung
Gewährt die Bank einen Vertrag mit Mehrzuteilung können Sie als Kunde die Darlehenssumme nachträglich noch erhöhen. Allerdings müssen in diesem Fall höhere Tilgungsraten in Kauf genommen werden.
Darlehensgebühr
Bei der Auszahlung des Darlehens werden von den Banken so genannte Darlehensgebühren verlangt, diese liegen in der Regel zwischen 2% und 3% der Bausparsumme. Die Gebühr wird auf das Darlehen aufgeschlagen und somit auch verzinst. Seit einiger Zeit verzichten aber viele Anbieter auf das Erheben einer Darlehensgebühr.
